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WLAN-Urteil verschoben
19. März 2010

Mit Spannung wurde gestern ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur sogenannten Störerhaftung bei WLAN-Internetanschlüssen erwartet. Zur Entscheidung steht die Haftungsfrage, wenn ein Fremder einen solches drahtloses Netz unbefugt für Urheberrechtsverletzungen nutzt. Das Urteil wurde gestern auf den 12. Mai vertagt.

In dem zu verhandelnden Fall klagt die Frankfurter Plattenfirma 3p gegen einen Anschlussinhaber, über dessen Anschluss ein Song, an dem 3p die Rechte hält, nachweislich in einer Tauschbörse zum Download angeboten wurde. 3p fordert von dem Anschlussinhaber Unterlassung, Schadenersatz sowie die Erstattung der Abmahnkosten, da er seinen WLAN-Anschluss nicht ausreichend gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte gesichert habe. Der Mann selbst war zu dem Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung im Urlaub und weist die Forderungen zurück.

In der Vorinstanz war die Klage abgewiesen worden, man darf also gespannt sein, wie das Urteil im Mai ausfallen wird.


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