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Impressum: Umsatzsteueridentifkationsnummer ist Pflicht
2. Juli 2009

Über die Impressumspflicht auf geschäftlichen Internetseiten gab es schon viele Diskussionen und mindestens ebenso viele Unklarheiten. Von letzteren gibt es nun eine weniger: Das Oberlandesgericht Hamm hat Anfang April 2009 in einem Urteil entschieden, dass eine fehlende Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) im Impressum ein ausreichender Grund für eine Abmahnung ist.

In der Vorinstanz des zu entscheidenden Falls hatte das Landgericht Münster das Fehlen der Ust-IdNr. sowie der Pflichtangaben zum Handelsregister als Bagatelle eingestuft. Das OLG Hamm entschied anders, da die Handelsregisterdaten für die eindeutige Identifikation eines Unternehmens unabdingbar seien. Die verpflichtende Angabe der Handelsregisterdaten dient dem Verbraucherschutz, ist sogar wesentlicher Teil der verbraucherschützenden europäischen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. Es gebe keinen Grund, die Ust-IdNr. anders zu behandeln, so die Argumentation des OLG.

Quelle: heise.de


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