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Was ist neu im Jahr 2008?
8. Januar 2008

Neues Jahr, neue Gesetze: Auch 2008 gibt es einige gesetzliche Änderungen, die Verbraucher und Unternehmen beachten müssen. Für den IT- und Telekommunikationsbereich hat der Branchenverband BITKOM die wichtigsten Neuregelungen zusammengestellt. Dazu gehören u.a.:

Parken per Handy: Als Alternative zum schriftlichen Parkschein, der gut sichtbar ins Auto zu legen ist, können Autofahrer Parkgebühren nun auch per Handy bezahlen. Nach einmaliger Anmeldung im Internet mit Angabe von Mobilfunknummer, Kontoverbindung und Kfz-Kennzeichen braucht der Autofahrer nur noch zu Beginn und Ende der Parkzeit vom Handy aus eine Servicenummer anzurufen. Köln und Hamburg sind die ersten Städte, in denen das neue Verfahren ab Februar 2008 umgesetzt wird.

Vorratsdatenspeicherung: Ab 01.01.2008 müssen die Telekommunikationsanbieter alle Verbindungsdaten von Telefongesprächen im Festnetz und Mobilfunk für sechs Monate speichern. Archiviert werden die Rufnummer, die Gesprächsdauer sowie die Standortdaten des Handys. Ab 2009 folgt die Speicherpflicht für die E-Mail- und Internetkommunikation.

Urheberrecht: Ab 01.01.08 gilt ebenfalls ein neues Urheberrecht. Neu ist das Abgabensystem für Aufzeichnungsgeräte (z.B. DVD-Rekorder) und Speichermedien (z.B. CD-Rohlinge).

Unternehmenssteuerreform: Zum 01.01.2008 werden die Steuersätze für Unternehmen von durchschnittlich 38,6% auf 29,8% gesenkt.

Quelle: BITKOM Hightech Update: Neu im Jahr 2008


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