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Was ist neu 2013?
11. Januar 2013

Das neue Jahr bringt im Bereich IT und Telekommunikation wieder einige Neuerungen und gesetzliche Änderungen, die wissenswert sind:

TELEKOMMUNIKATION
Ab dem 1. Juli 2013 wird das mobile Telefonieren im europäischen Ausland günstiger: ausgehende Telefonate kosten maximal 24 Cent pro Minute. Eingehende Anrufe dürfen mit höchstens 7 Cent für die Minute zu Buche schlagen. Der Versand von SMS aus dem Ausland kostet künftig 8 Cent, während bei Datentarifen ein Megabyte nur noch höchstens 45 Cent kosten darf.

Warteschleifen dürfen ab Juni 2013 nur noch kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Ausnahmen gibt es allerdings bei ortsgebundenen Rufnummern oder Mobilfunknummern.

Ab dem 1. Januar 2013 gilt eine neue, vereinheitlichte Rundfunkgebührenordnung: Private Haushalte zahlen künftig nur noch eine pauschale Gebühr von 17,98 EUR im Monat, unabhängig davon, welche und wie viele Rundfunkgeräte genutzt werden. Mit dieser Gebühr ist neben Fernsehern und Radios auch die Nutzung von Smartphones und Tablets abgedeckt, ebenso fällt für Privatfahrzeuge kein zusätzlicher Betrag an.
Für Unternehmen gilt eine eigene Regelung, die sich nach der Zahl der Betriebsstätten, Mitarbeiter und Firmenfahrzeuge richtet.

E-GOVERNMENT
Für Unternehmen wird die elektronische Bilanz, kurz E-Bilanz, zur Pflicht. Das heißt, dass die Jahresabschlüsse für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen, ausschließlich elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden müssen.

Neu ist auch, dass Unternehmen ab 2013 Vorsteueranmeldungen nur noch mit einer elektronischen Authentifizierung, dem Elster-Zertifikat, vornehmen können. Hierfür müssen sie sich einmalig unter www.elsteronline.de registrieren.

Außerdem gibt es ab 2013 nur noch die so genannte elektronische Lohnsteuerkarte, die Papierkarte wird endgültig abgeschafft. Arbeitgeber müssen künftig die für die Lohnsteuerabrechnung ihrer Mitarbeiter relevanten Steuerdaten elektronisch aus einem zentralen Datenpool der Finanzverwaltung abrufen. Eine Übergangsfrist besteht noch bis zum 31.12.2013, ab dann ist das elektronische Verfahren für Arbeitgeber verpflichtend.

Die Aufbewahrungsfristen für Geschäftsdokumente werden vereinheitlicht und verkürzt. Ab 2013 müssen alle, auch die steuerlich relevanten Unterlagen, nur noch acht Jahre aufbewahrt werden. Ab 2015 sogar nur noch sieben Jahre.

Zu guter Letzt: In Den Haag nimmt das neue europäische Cyber Crime Centre seine Arbeit auf. Die Aufgabe der zu Anfang rund 35 Mitarbeiter ist es, die Eindämmung von Online-Kriminalität zu verbessern und die Ermittlungsbehörden grenzübergreifend bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Die Schwerpunkte liegen auf Kreditkarten- und Bankdatenbetrug, Identitätsdiebstahl sowie der sexuellen Ausbeutung von Kindern im Internet.

Quellen:
Die wichtigsten Gesetzesänderungen für den Arbeitsalltag (business.chip.de)
2013: Zahlreiche Neuerungen in der digitalen Welt (bitkom.org)


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