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Neue gesetzliche Regeln für Online Shopping
20. Juni 2014

Wer viel im Netz unterwegs ist und häufig Online-Einkäufe tätigt, weiß um die Besonderheiten und mitunter auch Fallstricke, die mit virtuellen Einkäufen verbunden sein können. Erst recht, wenn es sich um ausländische Shops handelt, die nicht nach deutscher Gesetzgebung agieren. Selbst innerhalb der EU gab es bislang unterschiedliche Regelungen.

Doch das gehört nun der Vergangenheit an, denn mit Wirkung zum 13.06.2014 tritt in Deutschland das sogenannte „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie“ in Kraft. Dahinter verbirgt sich eine EU-Richtlinie, die die Regeln für das Online-Shopping EU-weit vereinheitlicht. Das Ziel ist, den Schutz der Verbraucher EU-weit zu stärken und zu harmonisieren.

Praktisch bedeutet das, dass ein deutscher Käufer in einem europäischen Online Shop künftig dieselben Schutzrechte hat wie in einem deutschen. Damit diese einheitlichen Regelungen jedoch greifen können, müssen sich Verbraucher wie Anbieter auf einige Änderungen und Umstellungsaufwände einstellen.

Die wichtigsten Neuerungen haben wir zusammengestellt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit und rechtliche Verbindlichkeit):


Zahlungsarten

Dem Käufer muss mindestens eine gebräuchliche kostenfreie Zahlungsart angeboten werden, z.B. Lastschrift oder Kauf auf Rechnung/Überweisung. Für weitere Zahlungsarten dürfen Verkäufer dann zwar auch weiterhin Zuschläge verlangen, aber nur noch in der Höhe, wie sie ihnen selbst durch Nutzung dieser Zahlungsmittel entstehen.


Versandkosten

Wird der Käufer vor Abschluss des Kaufvertrages nicht über Art und Höhe möglicher Versandkosten informiert, muss er keine zahlen. Bei Widerruf einer Bestellung hat der Händler dem Käufer die Versandkosten zu erstatten – allerdings nur noch in Höhe der Standardversandkosten. Der Aufpreis für z.B. Expressversand oder Zustellung in einem bestimmten Zeitfenster bleibt beim Käufer.


Kostenpflichtige Zusatzleistungen

Kostenpflichtige Ergänzungsleistungen zu einem Kauf, z.B. eine gebührenpflichtige Reiserücktritts- oder Gepäckversicherung bei einer Flugbuchung, dürfen im Bestellformular nicht mehr voreingestellt sein. Es gilt: alles, was der Verbraucher erwerben möchte, muss er selbst manuell per Klick auswählen können.


Widerruf und Rücksendung, Fristen und Kosten

  • Anders als bisher muss der Käufer den Widerruf seiner Bestellung eindeutig und ausdrücklich erklären. Fristgerechtes, kommentarloses Rücksenden der Ware oder Annahmeverweigerung einer Bestellung reichen für einen wirksamen Widerruf nicht mehr aus.
  • Verbraucherschützer raten im Sinne der Nachweispflicht zum Widerruf in Textform. Auch wenn die Schriftform künftig nicht mehr bindend ist und auch telefonisch widerrufen werden kann. Außerdem ist der Verkäufer verpflichtet, den Nutzer auf ein gesetzliches Muster-Widerrufsformular hinzuweisen und kann dieses auch selbst als Online-Formular bereitstellen. Für den Verbraucher hingegen ist die Nutzung des Formulars für die Wirksamkeit des Widerrufs nicht verpflichtend, er kann auch ohne Formular widerrufen.
  • Nach dem Widerruf muss die Ware innerhalb von 14 Tagen an den Händler zurückgesandt und dem Käufer der Kaufpreis erstattet werden. Der Verkäufer hat aber das Recht, den Kaufpreis so lange einzubehalten, bis er die widerrufene Ware zurück erhalten oder der Käufer die Absendung nachgewiesen hat.
  • Das Widerrufsrecht besteht für den Käufer längstens 1 Jahr und 14 Tage nach Erhalt der Lieferung.
  • Der Händler ist künftig nicht mehr verpflichtet die Versandkosten für die Rücksendung zu übernehmen. Anders als früher auch dann nicht, wenn der Warenwert 40 Euro übersteigt. Darüber, ob er sie trotzdem übernimmt oder dem Kunden auferlegt, muss er auf seiner Webseite eindeutig informieren.


Fazit

Es ist zu begrüßen, dass beide Seiten, Verbraucher und Unternehmer in ihren Rechten gestärkt werden. Dennoch werden sich die einen wie die anderen in einigen Dingen umstellen müssen – und nicht alles wird bei der jeweiligen Partei auf ungeteilte Gegenliebe stoßen. So dürfte es für Verbraucher mindestens gewöhnungsbedürftig sein, die Versandkosten für Rücksendungen künftig selbst tragen zu müssen. Positiv zu bewerten ist, dass Verbraucher vor Abschluss des Kaufvertrages noch besser informiert werden müssen und Händler bestimmte Mechanismen, mit denen sie zusätzliches Geld machen konnten, nicht mehr anwenden können.


Nachtrag

Kaum ist das neue Gesetz in Kraft, kursieren auch schon die ersten Abmahnungen. Vor allem die eboxu UG und die Werfo Ltd. treten als Abmahnerinnen der ersten Stunde in Erscheinung. Rechtsanwälte raten Online-Shop-Betreibern, einen Anwalt zu konsultieren, wenn sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten. Keinesfalls sollte eine Unterlassungserklärung unbedacht unterzeichnet werden, ohne vorher anwaltlichen Rat einzuholen.

Das Wichtigste aber: Sollten Online-Händler noch nicht aktiv geworden sein, müssen sie spätestens jetzt dafür sorgen, dass ihre Shops so schnell wie möglich und gründlich für die neue Verbraucherrechterichtlinie fit gemacht werden. Insbesondere das Widerrufsrecht ist komplex und eine Herausforderung für die Umsetzung. Höchste Zeit zu handeln.


Quellen:

Neue Regeln für Onlinekäufe gelten (heise.de)
Neue Regeln für Onlinekäufe gelten ab Mitte Juni (heise.de)
Mehr Schutz für Verbraucherrechte, Teil 1 (heise.de)
Mehr Schutz für Verbraucherrechte, Teil 2 (heise.de)
Abmahnung Werfo Ltd. (ratgeberrecht.eu)
Die erste Abmahnung wegen Nichtverwendung der neuen Widerrufsbelehrung 2014 ist da! (it-recht-kanzlei.de)


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