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Weiter Streit um Impressumspflicht auf XING
28. Juli 2014

Dass für Unternehmenspräsenzen in sozialen Netzwerken wie Facebook und Google+ eine Impressumspflicht besteht, ist nicht mehr neu. Für das vor allem beruflich genutzte Netzwerk XING gilt diese Regelung inzwischen auch. Doch trotz Gerichtsurteil bleibt sie umstritten.

Im Zuge der Einführung eines neuen Designs für die persönlichen Profile hat XING im Sommer 2013 die Möglichkeit bereitgestellt, ein Impressum hinzuzufügen. Über den Link „Impressum bearbeiten“ am Ende des Profils können die entsprechenden Informationen hinterlegt werden.

Eine eigene gerichtliche Entscheidung über die Impressumspflicht für XING gab es zu dieser Zeit noch nicht – wohl aber die ersten Abmahnungen. Bezugnehmend auf §5 Telemediengesetz (TMG) und die Regelungen für Facebook hatte u.a. ein Rechtsanwalt einen Kollegen abgemahnt, weil dessen Profil kein hinreichendes Impressum enthielt.

Im Frühjahr 2014 dann das Urteil des Landgerichtes Dortmund: Geschäftstreibende müssen ihr XING-Profil mit einem Impressum versehen.

Ein Ende der Ungereimtheiten und Streitigkeiten bedeutet das jedoch keineswegs, nach wie vor bleiben viele Fragen offen. Dazu gehört u.a., ob es sich bei einer Präsenz auf XING tatsächlich um eine Geschäftstätigkeit handelt. Außerdem: ist ein XING-Profil ein eigenes Telemedium im Sinne des TMG? Und: für wen gilt die Impressumspflicht? Für Unternehmensseiten ist sie nachvollziehbar, ähnlich für Freiberufler und Gewerbetreibende. Gilt sie aber auch für Angestellte eines Unternehmens? Repräsentieren diese in jedem Fall das Unternehmen, für das sie arbeiten? Oder sind sie als Privatpersonen auf XING unterwegs? Wie verhält es sich mit Absolventen, die XING zur Jobsuche nutzen? Die Trennung bzw. genauer: der oft fließende Übergang zwischen beruflicher und privater Nutzung ist hier eine ebenso zentrale wie schwierige Frage.

Entsprechend lautet der pauschale Rat von Experten an alle XING-Nutzer, vorbeugend in jedem Fall ein Impressum anzulegen. In der Sache ist das wenig zufriedenstellend.

Und es kommt noch besser: Selbst das gesetzeskonform ausgefüllte Impressum schützt nicht vor Abmahnungen, wie jüngste Fälle zeigen. Jetzt betrifft die Abmahnfähigkeit allerdings Dinge, die der Nutzer der XING-Plattform nicht mehr beeinflussen kann: Das Landgericht Stuttgart hat aktuell entschieden, dass der Impressumslink optisch nicht auffällig genug ist. Die Schrift sei zu klein und der Link zu weit abseits vom Profil platziert.

XING hat bereits angekündigt hier nachzubessern. Doch bis dahin sind streng genommen alle Personenprofile bei XING gesetzwidrig und wahre Steilvorlagen für Abmahnungen.

Noch Fragen?


Quellen & weitere Informationen:
Erste Abmahnungen wegen fehlendem Impressum bei XING – Rechtslage und Praxisempfehlung (rechtzweinull.de)
Impressum im Xing-Profil: Pflicht oder Kür? (computerwoche.de)
Xing-Profile von Geschäftstreibenden benötigen Impressum (heise.de)
Gericht erklärt Xing-Impressum für unzulässig: Was ihr jetzt tun solltet (t3n.de)
Gerichtsurteil: Impressum im Xing-Profil ist abmahnfähig (zdnet.de)
"Xinggate" - neues Urteil im Impressumsstreit bei Xing (winfuture.de) 


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