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Der Zorn Googles trifft Pop-ups auf mobilen Webseiten
24. August 2016

Google arbeitet erneut an einer Änderung seiner Suchalgorithmen, die das Ranking für mobile Webseiten betrifft. Diesmal beziehen sich die Anpassungen auf Werbebanner, die über der mobilen Ansicht einer Webseite eingeblendet werden und die Inhalte großflächig verdecken. Webseiten, die diese so genannten Overlay-Inhalte displayfüllend auf ihrer mobilen Ansicht verwenden, werden im Ranking künftig herabgestuft. Die Neuerung soll Anfang Januar 2017 wirksam werden.

Google begründet diese Maßnahme damit, dass die Werbebanner von Nutzern deutlich als irritierend und störend empfunden werden, da sie nicht dem gewünschten und erwarteten Inhalt entsprechen.

Betroffen ist Werbung vor allem in Form von Pop-ups und Interstitials. Erstere legen sich beim Ansurfen einer Webseite aus Suchergebnissen oder während des Lesens plötzlich über den eigentlichen Inhalt und müssen weggeklickt werden. Interstitials werden z.B. beim Seitenwechsel innerhalb einer Webseite als Unterbrechung eingeblendet und geben den Hauptinhalt erst nach Ablauf einer festgelegten Zeit frei.

Google straft jedoch nicht per se alle Overlay-Inhalte ab: Pop-ups, die der Altersabfrage des Surfers dienen oder seine Zustimmung zur Verwendung von Cookies einholen, sind zulässig. Ebenso Einblendungen, die nicht zu viel Platz einnehmen oder den Leser nicht zu stark vom eigentlichen Inhalt ablenken. Wo genau hier allerdings die Grenze zur unerlaubten Vorblendung und Herabstufung der Webseite verläuft, bleibt vorerst Googles Geheimnis.

Weitere Informationen:
Google straft Popups auf Mobilseiten ab (heise.de)
Google bestraft künftig Websites mit lästigen Pop-ups (t3n.de)


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